Jahr: 2024
Verordnung_2024-1912154252180 Gebühr für die Einsammlung, Ablieferung, Beseitigung und unschädliche Entsorgung von Materialien und Nebenprodukten, Falltieren, Kleinmengen und Schlachtprodukten aus Schlacht- und Zerlegebetrieben in kommunalen Sammelsystemen Tierkörpergebührenverordnung 19.12.2024 15:42 147